Kurzform
- Dienstleistungsvertrag
- Honorar in Stunden- bzw. Tagessätzen
- Vereinbartes Honorar zahlbar bis 30 Kalendertage nach Rechnungseingang
- Honorar wird in der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres deklariert
Zwischen dem Auftraggeber und mir wird ein Dienstleistungsvertrag vereinbart, der nicht zwingenderweise der Schriftform bedarf. Festgelegt werden hierbei der Umfang und geschätzte Dauer der zu erledigenden Arbeiten, bei Seminaren Inhalt und Dauer des Seminars. Im Rahmen der Vetragsfreiheit wird von einer Festanstellung explizit abgesehen.
Abgerechnet wird nach Erledigung der Arbeiten per Rechnung. Diese ist zahlbar innerhalb von 30 Kalendertagen per Überweisung oder Verrechnungsscheck.
Das Honorar wird bei Entwicklungsarbeiten stunden- oder tagesweise, bei Seminaren (halb-)tagesweise aufgestellt und richtet sich nach Inhalt und Anspruch der Tätigkeit.
Das Honorar wird selbstverständlich in der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres deklariert und enthält neben Umsatz- und Gewerbesteuer auch IHK-Beträge sowie Krankenversicherungsbeiträge und Rückstellungen für die Altersvorsorge.
Daten und Informationen, die ich während meiner Tätigkeit bei Ihnen erhalte, werden mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit behandelt und weder für auftragsfremde Zwecke verwendet, noch Dritten zugänglich gemacht.